Monatsinformation
Februar 2025
Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende
Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb
einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig
sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt
auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen.
Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher
Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof
und das Hessische Finanzgericht.
Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter
Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur
Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts
die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung abziehbar.
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